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Wohnmobile auf Übergewicht: Polizei prüft auf der A7 im März
Viele Camping-Begeisterte kennen die Situation: In der Vorfreude auf den Urlaub wird das Reisemobil sorgfältig ausgerüstet und beladen. Doch oft schleicht sich dabei das ungute Gefühl ein, die Kapazitäten des Fahrzeugs überschritten zu haben. Da eine Missachtung des zulässigen Gesamtgewichts empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann, bietet die Polizei im März an der A7 eine gezielte Wiegeaktion inklusive Fachberatung an.
Zuladung beim Wohnmobil
Grundsätzlich definiert sich die maximale Zuladung aus der Differenz zwischen dem Leergewicht und der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs. Diese Nutzlast umfasst das gesamte Reisegepäck, den Proviant sowie alle mitgeführten Utensilien. Bereits bei der Anschaffung der Grundausstattung ist es empfehlenswert, auf gewichtsoptimiertes Zubehör und leichtes Mobiliar zu setzen. Beachten Sie dabei: Jede zusätzliche Sonderausstattung erhöht das Leergewicht und reduziert somit den Spielraum für Ihre persönliche Zuladung.
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Überladung: Polizei prüft auf der A7 im März
Der Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst und die Präventionsstelle der Polizeidirektion Neumünster bieten am 29. März 2026 einen ganz besonderen Service an der Autobahn A7 an. Zwischen 10 bis 16 Uhr können Camper im Rahmen der Aktion „Sicher in die Saison mit Wohnmobil und Wohnwagen“ auf der Rastanlage Aalbek, zwischen den Anschlussstellen Neumünster Nord und Neumünster Mitte in Fahrtrichtung Hamburg, eine Beratung sowie das Wiegen des Wohnmobils in Anspruch nehmen.
Das Informationsangebot der Polizei umfasst alle kritischen Sicherheitsaspekte für einen unbeschwerten Campingurlaub. Im Zentrum steht die korrekte Beladung von Wohnmobilen und Wohnwagen, die durch eine direkte Wägung vor Ort präzise überprüft werden kann. In diesem Kontext werden auch die Möglichkeiten einer Auflastung sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile eingehend erläutert. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf der Ladungssicherung und im Falle von Gespannen auf der korrekten Ermittlung der Stützlast, um die Fahrstabilität zu gewährleisten.
Hat das Fahrzeug beispielsweise ein Leergewicht von 2800 Kg ergibt sich bei einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t ein erlaubtes Gewicht der Zuladung von 700 Kg. Beachte dabei aber, dass auch weitere Personen neben dem Fahrer als Nutzlast gelten. Bei einer vierköpfigen Familie mit vollem Gepäck ist das erlaubte Limit meist schnell erreicht oder überschritten.
Wohnmobil überladen: Bußgeld in Deutschland droht
• ab 5 % Überladung: 10 Euro
• ab 10 % Überladung: 30 Euro
• ab 20 % Überladung: 95 Euro und ein Punkt in Flensburg
• ab 25 % Überladung: 140 Euro und ein Punkt in Flensburg
• ab 30 % Überladung: 235 Euro und ein Punkt in Flensburg