Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub solltest du auf eine möglichst leichte Zusatzausstattung des Wohnmobils und auf leichtes Mobiliar & Co achten. Denn mit jedem Sonderwunsch steigt das Leergewicht. Und im europäischen Ausland drohen bei Überladung saftige Strafen, in Österreich beispielsweise bis zu 5.000 Euro. Aber nicht nur für das Portemonnaie kann es gefährlich werden: Noch viel wichtiger als die drohende Strafe ist, dass überladene Fahrzeuge durch das veränderte Fahrverhalten grundsätzlich auch die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
Ins Wohnmobil packen, was man will? Nun, ganz so einfach ist es nicht. In allen europäischen Reisezielen gibt es Vorschriften zur Überladung des Fahrzeugs. Bei Missachtung drohen Bußgeldstrafen. Wir haben für dich die Bußgelder in Deutschland sowie in vielen Ländern des europäischen Auslands alphabetisch zusammengefasst.
In Belgien gilt bezüglich des Gewichts eine Messtoleranz bis 2 % der zulässigen Gesamtmasse und von 5 % der Gewichtsverteilung auf die Achsen. Je nach Höhe der Überladung droht eine Geldbuße zwischen 110 Euro und 330 Euro. Ausländische Urlauber müssen Bußgelder immer bar zahlen, andernfalls wirst du an der Weiterfahrt gehindert und schlimmstenfalls wird dein Wohnmobil gerichtlich beschlagnahmt. Bei gerichtlicher Entscheidung wird es richtig teuer: bis zu 4.000 Euro.
In Dänemark sind die Bußgelder nach Gewichtsklasse eingeteilt. Bist du der Fahrer eines Wohnmobils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, beträgt die Geldbuße ca. 10 Euro je Prozentpunkt der Überschreitung. Für den Fahrzeughalter wird es doppelt teuer. Er muss eine Buße von ca. 20 Euro je Prozentpunkt der Überschreitung des zulässigen Gewichts zahlen. Bei Fahrzeugen über 3,5 t betragen die Geldbußen für Überladung mindestens das Doppelte. 20 Euro für den Fahrer je Prozentpunkt der Überschreitung des zulässigen Gewichts und für den Halter sogar ca. 50 Euro je Prozentpunkt der Überschreitung.
In Deutschland liegt die Toleranz bei 5% der Überschreitung des zugelassenen Gewichts. Hast du 10 % Überladung, werden 30 Euro fällig und ab 15% Überladung 35 Euro. Ab 20% Überladung wird es richtig teuer: 95 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg. 140 Euro sind fällig ab 25 % Überladung sowie 235 Euro ab 30 % Überladung. Natürlich gibt es für diese Verstöße auch einen Punkt.
Auch in Frankreich wird die Überladung des Wohnmobils mit Bußgeldern bestraft. Diese schwanken zwischen 135 Euro und 750 Euro. Wird das zulässige Gewicht um mehr als 5 % überschritten, lässt man dich nicht weiterfahren.
In Italien beträgt die Toleranz für die Überschreitung des Gesamtgewichtes ebenfalls 5 %. Die Bußgelder sind nach keiner festen Staffelung festgelegt. Doch im Süden kann es richtig teuer werden: Mindestens 41 € bis höchstens 1.697 € beträgt das Bußgeld bei Überladung.
Auch in Kroatien ist keine Staffelung festgelegt. Aber das Wiegen des Wohnmobils kann auch hier Bußgelder für Überladung nach sich ziehen. Ab 40 Euro geht es los.
Für die Überladung deines Wohnmobils kannst du in Luxemburg sogar hinter Gittern landen. 74 € sind bei Überladung von bis zu 10 % fällig. Wer die 10 % überschreitet, zahlt mindestens 251 € und bis zu 5.000 €. Die Freiheitsstrafe für den Halter kann von acht Tagen bis zu einem ganzen Jahr lauten. Das Fahrzeug kann zudem stillgelegt werden. Das Wiegen muss der Halter ebenfalls bezahlen.
Sollten dich unsere Nachbarn aus Österreich zum Wiegen des Wohnmobils auffordern, kann es auch richtig teuer werden. Bis zu 5.000 € können bei starker Überladung anfallen. Das Wiegen sowie das Nachwiegen nach dem Umladen zahlt der Halter oder bei dessen Abwesenheit der Fahrer.
Auch in Portugal wird die Überladung des Wohnmobils mit einem Bußgeld belegt: 60 Euro bis 300 Euro.
In der Schweiz sind die Bußgelder nach Gewichtsklasse geteilt. Wird das zulässige Gesamtgewicht um weniger als 100 kg überschritten, sind etwa 85 Euro fällig. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t, die mehr als 100 kg Überladung haben (max. 5 % Überladung), zahlen etwa 170 Euro. Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t wird bei einer Überladung um mehr als 100 kg (bis 5 Prozent, aber nicht mehr als 1.000 kg) ein Bußgeld von ca. 215 Euro fällig. Für beide Fahrzeugklassen gilt: Bei mehr als 5 % Überladung wird das Bußgeld individuell festgelegt, sogar eine Strafanzeige droht.
Auch in Spanien kann es richtig teuer werden. Die Toleranz für die Überladung liegt bei 5 % des zulässigen Gesamtgewichts bei Fahrzeugen bis 10 t. Bei einer Überschreitung von 6 % bis zu 15 % beträgt das Bußgeld 301 Euro bis 400 Euro. Wird das zulässige Gesamtgewicht um 15 % bis 25 % überschritten, musst du mit Strafen zwischen 1.501 Euro und 2.000 Euro rechnen. Bei mehr als 25 % liegen die Bußgelder in einem Rahmen von 3.301 Euro bis zu 4.600 Euro.
Mit dem Beladungs-Check für dein Wohnmobil kannst du selbst überprüfen, ob dein Wohnmobil das zulässige Gesamtgewicht noch einhält.
Die Überladung des Wohnmobils – auch nur einzelner Achsen – darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Speziell bei frontangetriebenen Fahrzeugen leiden Traktion und Fahrverhalten, die Lenkansprache verschlechtert sich. Im schlimmsten Fall kann selbst die Tragfähigkeit der Reifen überlastet werden. Die Folgen aufgrund von Falschbeladung können fatal sein! Kommt es zum Unfall, stehen Probleme mit der Versicherung ins Haus, bei Verkehrskontrollen drohen unterschiedlich gestaffelte Bußgelder. Wohnmobilüberladung kann sich sogar auf dem Punktekonto im Verkehrssünderregister niederschlagen. Mit diesen Tipps Gewicht einsparen Wer eine Überladung des Wohnmobils vermeiden will, sollte bei der Grundausstattung Gewicht einsparen, auf leichtes Campingzubehör achten und auf eine nachträgliche Sonderausstattung möglichst verzichten.Auch die Wassertanks erst am Ziel zu füllen, spart sehr viel Gewicht. Wer trotzdem mehr Gepäck und Ausstattung braucht, kann das Wohnmobil auch auflasten. Das ist bei vielen Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich. Der Nachteil dabei ist, dass alle, die ihren Führerschein nach 1998 gemacht haben, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1 benötigen. Außerdem werden höhere Steuern und Mautgebühren fällig.
Text von Claudia Ballhause