Mehrere Wohnmobile stehen im Bergpanorama

Neue Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen ab Juli 2024: Was gilt bei Wohnmobilen?

4 min Lesedauer

Ein neues Gesetz zur LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen kann auch einen Einfluss auf Besitzer von Wohnmobilen haben. Allerdings ist nur ein kleiner Teil von Fahrzeughaltern betroffen, die sich auf mögliche Mautgebühren ab dem 1. Juli 2024 einstellen müssen. Die meisten Wohnmobile bleiben mautfrei und mit einer Registrierung bei Toll Collect lassen sich mögliche Missverständnisse vorbeugen.

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung hat eine Neuregelung der LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen beschlossen, die vor allem dem verstärkten Klimaschutz im Güterverkehr regeln sollen. Wie mit vielen gesetzlichen Neuregelungen kommen dabei zahlreiche Fragen, auch bei Campern, die im Besitz eines Fahrzeugs mit mehr als 3,5 Tonnen sind.

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Reform der LKW-Maut

Die Reform der LKW-Maut zielt darauf ab, den Klimaschutz zu verstärken. Zukünftig wird die Höhe der Maut an den CO2-Ausstoß gekoppelt. Damit wird von der Bundesregierung das Ziel verfolgt, das der Güterverkehr schneller auf klimaneutrale Antriebe umsteigt, der bekanntlich für rund ein Drittel aller CO2-Emissionen im Verkehrssektor verantwortlich ist.
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die Mautpflicht für LKW mit mehr als 3,5 Tonnen, die zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt und nun vor allem bei Campern mit entsprechenden Fahrzeugen einige Fragen aufwirft.

Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen bleiben mautfrei

Laut dem ADAC existieren in Deutschland rund 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen, die sich nun mit der Neuregelung der LKW-Maut konfrontiert sehen.

Laut dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) können die meisten Besitzer dieser Wohnmobile aufatmen, denn Fahrzeuge mit einer Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) und ausschließlich der Beförderung von Personen dienen, können auch zukünftig mautfrei auf den Straßen in Deutschland unterwegs sein. Befreit von der Maut sind in diesem Zusammenhang auch LKWs mit einem Kofferaufbau, die auf eigene Initiative zum Wohnmobil umgerüstet/ umgebaut wurden.

Wichtig: Ein wichtiger Hinweis in diesem Kontext gilt für Wohnmobile mit einem Ladebereich – diese müssen mindestens über einen Wohnbereich von 50 Prozent der Fläche verfügen und ausschließlich im privaten Bereich unterwegs sein, um von der Maut ausgeschlossen zu bleiben.

Umbauten von Bus & LKWs mit möglichen Problemen

Die Reform könnte in erster Linie für Umbauten von Bussen beziehungsweise LKWs problematisch werden. Im Grunde findet auch hier die Regelung Anwendung, dass für eine mautfreie Fahrt auf den Straßen eine dauerhafte Wohneinrichtung verbaut werden muss und das Fahrzeug nicht dem Gütertransport dienen darf. Zudem muss die Wohnfläche größer sein als der Ladebereich.
Allerdings sind nicht alle als Wohnmobile erkennbar und könnten womöglich als LKW mit mehr als 3,5 Tonnen identifiziert werden.

Tipp: Zulassung als Wohnmobil & freiwillige Registrierung

Der ADAC und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) geben zwei Tipps für Inhaber von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen mit auf den Weg.
Bei Campingfahrzeugen, die nicht sofort als Wohnmobile erkennbar sind, eine Anmeldung als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“, um bei einer Kontrolle entsprechende Nachweise zu besitzen. Man können aber auch weiterhin mit einem LKW als Wohnmobil unterwegs sein, allerdings obliegt hier dem Inhaber die aufwendige Beweislast gegenüber der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH.

Wer unnötige Kontrollen und Aufwand vermeiden möchte, nimmt eine freiwillige Registrierung bei der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH vor. Versehen mit Fahrzeugscheinkopie, Fotos und Aufbauskizzen des Wohnmobils sowie den elementar wichtigen Angaben zur Nutzung sowie der Größenverhältnisse von Wohn- und Ladebereich, können Zweifel rechtzeitig ausgeräumt werden.

Die Registrierung beim Serviceportal von Toll Collect kann am Anfang des Jahres 2024 vorgenommen werden.

Der ADAC hat das gesamte Thema in einem Video und lesenswerten Artikel zusammengefast

LKW Maut -Video
LKW Maut -Video

Wie ist der Umgang mit Gespannen?

Gespanne sind von der Neuregelung durch die Bundesregierung nicht betroffen. Von der Reform sind nur Einzelfahrzeuge betroffen, die über 3,5 Tonnen liegen und vorwiegend zum Transport von Gütern eingesetzt werden.

Fazit: Im Grunde können die meisten Wohnmobilbesitzer aufatmen, weil sie mit ihren Campingfahrzeugen nicht von der Reform betroffen sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, könnten Inhaber eine Registrierung vornehmen, um sich spätere Aufwände zu ersparen.

Titelbild: © Pol Solé – stock.adobe.com

Letzte Aktualisierung: 25/04/2024
Author: Riko Wetendorf