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Neue Führerschein-Richtlinie: Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen
Die EU hat hat die neue Führerscheinregelung beschlossen und davon profitieren auch Camper, die bislang ihren Führerschein nach 1999 erworben hatten. Mit der Erhöhung auf 4,25 Tonnen können nun auch aufgebaute Wohnmobile oder größere Campingbusse gesteuert werden.
Für manche Camper kann sich der Führerschein der Klasse B als Ärgernis erweisen. Wer seinen Führerschein nach 1999 gemacht hat, der brauchte bislang bei einem Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zusätzlich den Lkw-Führerschein der Klasse C1. Mit der Änderung der Führerschein-Richtlinie hat sich dies zum Positiven verändert.
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Anhebung der Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen
Die EU hat mittlerweile beschlossen, das Gesamtgewicht der Führerschein Klasse B von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen anzuheben. Die 4. Führerschein-Richtlinie soll das EU-weit gelten und bedeutet für viele Camper eine deutlich Erleichterung. Bislang lag der Wert bei 3,5 Tonnen, was für kleinere und kompakte Wohnmobile ohne größere Auflastung kein Problem darstellt. Sobald dieser Wert minimal überschritten wurde, war der Erwerb des Lkw-Führerscheines der Klasse C1 notwendig. Diese Vorgabe entfällt nun, da bei vielen aufgebauten Wohnmobilen und Campingbussen ein erhöhter Spielraum von 750 Kilogramm existiert.
Wichtig: Für Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb ist eine Fahrerschulung oder -prüfung erforderlich.
Der ADAC schreibt dazu
„Bis es soweit ist, müssen sich Wohnmobilfahrende allerdings noch gedulden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben vier Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten. In der Diskussion ist, dass Inhaber des B-Führerscheins ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren müssen, um 4,25 Tonner lenken zu dürfen.“
Auswirkungen für den Anhängerführerschein B96
Wird die neue Führerschein-Richtlinie in Kraft treten, könnte dies auch Auswirkungen auf den sogenannten „Anhängerführerschein“ B96 haben. Mit einem Führerschein der Klasse B durften Camper ein Gespann (Zugfahrzeug + Wohnwagen) von insgesamt maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse fahren. Mit der Erweiterung mittels des B96 konnte die Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Im Grunde wäre mit der neuen Führerschein-Richtlinie diese Erweiterung nicht mehr notwendig.
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Neue LKW-Maut im Anmarsch
Ein neues Gesetz zur LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen kann auch einen Einfluss auf Besitzer von Wohnmobilen haben. Allerdings ist nur ein kleiner Teil von Fahrzeughaltern betroffen, die sich auf mögliche Mautgebühren ab dem 1. Juli 2024 einstellen müssen.
Titelbild: © M.studio – stock.adobe.com