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Parkscheibe richtig einstellen: So vermeidet ihr 40 Euro Bußgeld
Die Parkscheibe richtig einzustellen, klingt erst einmal sehr einfach, ist allerdings in Deutschland mit sehr vielen Irrtümern verbunden. Wird die Parkscheibe falsch eingestellt, droht euch nach StVO ein Bußgeld von 40 Euro.
Die Parkscheibe ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer Autofahrt. Auf zahlreichen Parkplätzen ist das Parken für einen bestimmten Zeitraum kostenlos, aber nur einer korrekt hinterlegten Ankunftszeit auf der Parkscheibe.
Wie wird die Parkuhr richtig eingestellt?
Es gibt nicht wenige Autofahrer oder Wohnmobilisten, denen die richtige Handhabung der Parkscheibe in Deutschland geläufig wird. Dies lässt sich mit einer Regel festhalten:
„Es wird immer aufgerundet“
Dies bedeutet, dass ihr eure Ankunftszeit immer auf die nächste halbe Stunde aufrunden müsst. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ihr um 12.01 Uhr oder um 12.29 Uhr auf dem Parkplatz
angekommen seid.
• Beispiel 1: Du kommst um 12:05 Uhr an -> Einstellung: 12:30 Uhr
• Beispiel 2: Du kommst um 10:31 Uhr an -> Einstellung: 11:00 Uhr
• Beispiel 3: Du kommst punkt 10:30 Uhr -> Einstellung: 10:30 Uhr
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h2>Wie funktioniert eine elektronische Parkscheibe?
Bei vielen Fahrzeugen ist eine elektronische Parkscheibe verbaut oder nachgerüstet worden. Diese sind zulässig, wenn sie eine Typengenehmigung besitzen. Auch bei ihnen ist vorgeschrieben, dass sie sich beim Abstellen des Fahrzeugs auf die nächste halbe Stunde aufrunden. Ein Weiterlaufen ist nicht erlaubt!
Was für ein Bußgeld droht bei falschen Zeit?
Dies ist wieder ein interessanter Fakt in der Deutschen Gesetzgebung. Stellt ihr eure Ankunftszeit korrekt auf 12.11 Uhr ein und rundet nicht, kann dies eine Bußgeld nach sich ziehen. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.
Wichtige Hinweise zur Parkscheibe
Damit es auch sonst keine Beanstandungen zu eurer Parkzeit gibt, achtet auf folgende Aspekte:
• Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt oder angebracht sein, damit die eingestellte Ankunftszeit von außen eindeutig erkennbar ist.
• Wichtig: Die Parkscheibe darf nicht einfach weitergedreht werden, wenn das Fahrzeug den Parkplatz zwischenzeitlich nicht verlassen hat. Das gilt als Parkverstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
• Damit die Parkscheibe den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss sie im vorgeschriebenen blau-weißen Design gestaltet sein, eine Breite von 11 Zentimetern sowie eine Höhe von 15 Zentimetern haben und den Aufdruck „Ankunftszeit“ tragen.
• Nicht erlaubt ist dagegen ein handgeschriebener Zettel mit der notierten Ankunftszeit. Dieser ersetzt laut Straßenverkehrsordnung keine gültige Parkscheibe.
Sonderfall Österreich: Achtung bei der Parkscheibe
Während die uns in Deutschland bekannte Regelung in den meisten EU-Ländern gleich umgesetzt wird, stellt Österreich eine Besonderheit dar.
Eine deutsche Parkscheibe ist in Österreich grundsätzlich nicht gültig. Der wichtigste Unterschied liegt neben den abweichenden Maßen vor allem in der Zeitskalierung. Während in Deutschland die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde eingestellt wird, erfolgt die Rundung in Österreich nur auf die nächste Viertelstunde. Wer beispielsweise um 10:10 Uhr parkt, stellt die Parkscheibe in Deutschland auf 10:30 Uhr. In Österreich müsste der Zeiger dagegen bereits auf 10:15 Uhr eingestellt werden.
Durch diese unterschiedlichen Regelungen erfüllen deutsche Parkscheiben die österreichischen Vorschriften nicht und können dort im Zweifel zu einem Strafzettel führen.
Zudem werden digitale Parkscheiben grundsätzlich nicht anerkannt.