Wohnmobil parken im Wohngebiet – Geht das so einfach?
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Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, wo du deinen Camper abstellen kannst, wenn du gerade nicht auf Tour bist? Schließlich hat nicht jeder eine Garage, die groß genug ist. Die Frage lautet also: Darf man ein Wohnmobil im Wohngebiet parken? Hier findest du alle Infos über gesetzliche Vorschriften und Regelungen, damit du dein zweites Zuhause beruhigt auch für längere Zeit abstellen kannst.
Wo kannst du dein Wohnmobil parken?
Nach dem Urlaub das Wohnmobil einfach vor dem Haus parken – geht das? Im Prinzip schon: Wenn du eine gültige TÜV-Plakette hast und dein Wohnmobil nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegt, kannst du damit ohne zeitliche Beschränkung auf der Straße parken. Natürlich unter Berücksichtigung der normalen Verkehrszeichen. Ist etwa ein Parkverbot ausgewiesen, dann gilt das für alle Fahrzeuge.
Sprich: Das Wohnmobil parken im Wohngebiet ist erlaubt. Allerdings musst du darauf achten, die Längenbeschränkungen der Parkbuchten nicht zu überschreiten und darfst nur auf dem Gehweg parken, wenn dein Fahrzeug maximal 2,8 Tonnen wiegt. Genau an dieser Beschränkung scheitern die meisten Camper, da fast alle Wohnmobile schwerer sind.
Außerdem gilt: Augen auf, bei der Parkplatzsuche. Es gibt Parkplätze, die allein Pkws vorbehalten sind. Das kennzeichnet ein weißes Verkehrsschild mit der Seitenansicht eines Autos (VZ 1010-58). Wenn du Glück hast, findest du einen Parkplatz, der für Wohnmobile und Wohnwagen ausgewiesen ist. Dort sind auch die Kennzeichnungen groß genug.
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Wie lange darfst du dein Wohnmobil im Wohngebiet parken?
Für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Parken im Wohngebiet. Bei besonders schweren Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gilt: Das Parken zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in reinen und allgemeinen Wohngebieten ist verboten, außer es handelt sich um einen Parkplatz, der exklusiv für Wohnmobile ausgewiesen ist.
Achtung: Für Camper oder Anhänger mit einem Saisonkennzeichen gibt es eine Sonderregel. Außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen gekennzeichneten Zeitraums darfst du nicht im öffentlichen Raum parken, wohl aber auf deinem eigenen Grundstück.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung zum Parken von Wohnmobilen im Wohngebiet?
Laut § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darfst du mit deinem Wohnmobil für unbegrenzte Zeit auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz parken, vorausgesetzt:
- du hast eine gültige TÜV-Plakette sowie Kennzeichen
- und der Camper wiegt weniger als 7,5 Tonnen.
Wie oben erwähnt, dürfen Gefährte über 7,5 Tonnen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht parken. Es sei denn du findest einen Parkplatz, der exklusiv für Wohnmobile ausgewiesen ist.
Wichtiger als alle Verkehrsregeln ist aber oft der gesunde Menschenverstand sowie die Rücksichtnahme auf andere. Anwohner im Wohngebiet werden zum Beispiel nicht erfreut sein, wenn du mit deinem Wohnmobil zwei Parklücken belegst, wenn Stellplätze sowieso für alle knapp sind oder du wochenlang vor ihrem Fenster parkst. Auch Gullideckel solltest du nicht zuparken. Parkst du in der Nähe von einer Schule oder einem Kindergarten, achte darauf, nicht die freie Sicht zu behindern. Und ganz wichtig: Verdecke keine Verkehrszeichen.
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Gibt es für Wohnwagen andere Regelungen?
Bei Wohnwagen wird unterschieden, ob er alleine abgestellt wird oder mit dem Zugfahrzeug gekoppelt ist:
Für Wohnwagen mit Zugfahrzeug gelten die gleichen Regeln wie für Wohnmobile für das Parken im Wohngebiet. Abgekoppelte Anhänger unter zwei Tonnen dürfen nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz in Wohngebieten parken. Bewegst du den Anhänger nach diesem Zeitraum auf einen anderen Stellplatz, beginnt eine neue Zwei-Wochen-Frist. Anhänger über zwei Tonnen dürfen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht in Wohngebieten abgestellt werden.
Hier noch eine kurze Zusammenfassung, je nach Fahrzeugtyp und Gewichtsklasse:
- Wohnmobile bis 2,8 Tonnen: Dürfen ohne zeitliche Einschränkung in Wohngebieten parken, auch auf dem Gehweg.
- Wohnmobile bis max. 7,5 Tonnen: Dürfen ohne zeitliche Einschränkung in Wohngebieten parken, außer auf dem Gehweg.
- Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Dürfen in Wohngebieten parken, außer zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Abgekoppelte Wohnwagen bis 2 Tonnen: Dürfen maximal zwei Wochen im Wohngebiet parken.
- Abgekoppelte Wohnwagen über 2 Tonnen: Dürfen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht in Wohngebieten abgestellt werden.
Fazit
Das Parken von Wohnmobilen im Wohngebiet ist grundsätzlich erlaubt. In der Praxis ist es häufig aber nicht möglich, da es entweder nicht genügend Platz auf der Straße gibt oder der Camper schlichtweg zu schwer ist. Auf jeden Fall solltest du auf die Gewichtsklasse deines Fahrzeugs achten, um Bußgelder zu vermeiden. Außerdem ist es nicht erlaubt, in einem auf öffentlichen Parkplätzen abgestellten Wohnmobil zu übernachten.
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