Insgesamt 13 Hunderassen sind in Dänemark beim Camping verboten.

Camping mit Hund in Dänemark: Das musst du beachten

4 min Lesedauer

Camping mit Hund ist für viele Reisende aus Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Einen Urlaub ohne den geliebten Vierbeiner können sich die wenigsten Besitzer vorstellen.

Doch wie verhält es sich bei unseren nördlichen Nachbarn? Dänemark ist als Reiseziel bei Campern mit Hunden umstritten, denn das strenge, 2010 erlassene Hundegesetz schließt viele Rassen kategorisch bei der Einreise aus – und sieht mehrere Einschränkungen vor. Bei Verstößen kann es zu einem hohen Bußgeld, Haftstrafen und sogar zu Einschläferungen kommen. Gleichzeitig hat das Nachbarland zahlreiche Hundewälder und Plätze geschaffen, um den Tieren im Land entsprechenden Auslauf und Freiheiten zu gewähren.

Camping mit Hund in Dänemark

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Hundegesetz in Dänemark – Grundlegende Vorgaben für alle Hundehalter

Bei einem Campingurlaub in Dänemark müssen grundlegende Vorgaben beachtet werden, die für alle Hundebesitzer gelten, die in unser Nachbarland einreisen:

  • Der Hundebesitzer muss eine gültige Tollwutimpfung seines Tieres nachweisen können, die mindestens 21 Tage alt ist. Die Impfung muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein. Die Gültigkeitsdauer des Impfstoffes kann je nach Hersteller variieren, dies ist im Vorfeld der Reise zu berücksichtigen. Die meisten Tollwut-Impfstoffe sind über drei Jahre gültig.
  • Der Hund muss einen Mikrochip eingepflanzt haben. Für alle Hunde, die vor dem 04.07.2011 mit einer Tätowierung versehen worden sind, existiert keine Pflicht für einen Mikrochip. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätowierung gut lesbar ist.

Das Mitführen des Heimtierausweises, in dem alle Impfungen vermerkt wurden, ist obligatorisch. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Tierarzt darin auch eine exakte Beschreibung und Kennzeichnung des Hundes vornimmt. Liegt diese Kennzeichnung nicht vor, kann bereits eine Einreise nach Dänemark verweigert werden.

Verschärfung des Hundegesetzes vom 1. Juli 2010

Am 01.07.2010 wurde das Hundegesetz in Dänemark nachhaltig verschärft. Die zentrale Änderung beinhaltet, dass die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen und deren Kreuzungen in Dänemark verboten sind, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Folgende Rassen sind von dieser gesetzlichen Regelung betroffen:

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Außerdem ist gesetzlich festgeschrieben, dass der Besitzer den Nachweis über die Rassen und den Typ sowie den Zeitpunkt der Anschaffung erbringen muss. Hundehalter, die mit einem Hund mit einem Geburtsdatum vor dem 17. März 2010 eingereist sind, müssen das Tier auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal zwei Meter langen Leine führen. Der Hund muss zudem einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Neues Hundegesetz vom 1. Juli 2014

Dänemark hat vier Jahre später, 2014, auf die massive Kritik am strengen Hundegesetz reagiert. Nach einer umfassenden Debatte von Tierschutzvereinen, Tourismusverbänden und dem zuständigen Ministerium wollten die Behörden möglichen Missverständnissen vorbeugen.

Wenn es dazu kam, dass ein Hund einen Menschen gebissen hatte, lag bis dato die Entscheidungsgewalt, wie der Fall zu behandeln sei, in der Hand der Polizei. Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert, jedoch haben Hundebesitzer nun die Möglichkeit einen Hundesachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser soll unter anderem beurteilen, ob eine Provokation oder Ähnliches vorlag.

Wichtig war auch die Änderung des dänischen Wegerechtes („Mark- og Vejfredslov“). Bis 2014 konnten Grundstücksbesitzer, deren Grund und Boden von einem fremden Hund betreten wurde, selbst entscheiden, wie sie mit der Situation umgehen. Dies führte in Extremfällen dazu, dass sie den Hund erschossen. Dies ist mit dem neuen Hundegesetz untersagt worden.

Bestand hat weiterhin das strikte Verbot der bereits erwähnten Hunderassen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld, einer möglichen Haftstrafe sowie der Einschläferung des Hundes rechnen.

Vollkommen unabhängig von der Rasse ist die gesetzliche Regelung für den Fall, dass ein Hund eine Person angreift oder andere Schäden verursacht. Dann kann die Polizei je nach Gefährlichkeit eine Leinenpflicht oder einen Maulkorb anordnen. Bei sehr gefährlichen Hunden darf auch über die Einschläferung des Hundes entschieden werden.

Hunde am Strand

Die Strände Dänemarks gelten als das liebste Urlaubsziel für Camper. Hundebesitzer müssen bei der Mitnahme des Tieres jedoch auch hier gesetzliche Regelungen berücksichtigen. Vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen sich Hunde ohne Leine am Strand bewegen, wenn der Halter sein Tier unter Kontrolle hat und dafür sorgt, dass sich andere Personen oder Tiere nicht gestört fühlen. Zwischen dem 1. April und 30. September sind Hunde am Strand immer an der Leine zu führen.

Hundewälder als Alternative

Um den Hunden entsprechenden Freiraum zu gewähren, wurden in Dänemark sogenannte „Hundewälder“ eingerichtet. Rund 150 Plätze sind überall im Land zu finden. Dort können sich die Tiere ohne Leine bewegen, wenn der Halter seinen Hund unter Kontrolle hat. Eine Übersicht der Hundewälder gibt es hier

Ist Dänemark hundefreundlich oder hundefeindlich?

Die Antwortet wird, abhängig vom Hundebesitzer und Urlauber, recht unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich sind die Dänen sehr freundliche und aufgeschlossene Menschen, die auch Hundebesitzern offen gegenüberstehen. Laut einer Umfrage von Fejo zwischen 2010 und 2017 hat die Vielzahl der Urlauber das Land als hundefreundlich eingestuft. Mindestens 4,35 von 5 möglichen Punkten wurden dabei jedes Jahr vergeben. Seit der Abschwächung des Hundegesetzes im Jahr 2014 hat sich der Umfragewert kontinuierlich verbessert.

Natürlich ist es für manche Besitzer eine erhebliche Einschränkung, dass es in Dänemark eine Liste mit von verbotenen Rassen gibt. Dies bedeutet, dass Camper auf ihren geplanten Urlaub verzichten müssen oder sich gegen die Mitnahme des Hundes nach Dänemark entscheiden müssen. Bei einer Zuwiderhandlung droht sogar die Einschläferung des Hundes. Das willkürliche Erschießen von Hunden, wie es oftmals dargestellt wird, gibt es in Dänemark nicht. Der richtige Umgang ist letztendlich entscheidend für die Behörden. Ein gut erzogener Hund an einer Leine ist in Dänemark stets ein gern gesehener Gast.

Letzte Aktualisierung: 27/04/2023
Author: Riko Wetendorf