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Panne in Spanien: Blinklicht statt Warndreieck ist gefordert
Wer in zukünftig einen Urlaub in Spanien plant, der muss eine wichtige Neuregelung vor Augen haben. Seit Januar 2026 ist das Warndreieck nicht mehr ausreichend im Fall einer Panne, vielmehr müssen Autofahrer und Wohnmobilisten ein Blinklicht auf dem Dach des Fahrzeugs befestigen. Gesetzliche Ausnahmen gibt es für Urlaubsreisende, auch wenn Vorsicht geboten ist.
Die Verkehrsregel aus Deutschland mit auf eine Europareise zu nehmen, kann sich schnell als Trugschluss herausstellen. Dies betrifft nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch spezielle Regelungen im Fall von Maut, Einfahrt in die Städte oder bei Unfällen beziehungsweise Pannen. Dies belegt der aktuelle Fall aus Spanien.
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Blinklicht statt Warndreieck ist gefordert
In Spanien wurde beschlossen, dass das klassische Warndreieck im Falle einer Panne nicht mehr ausreichend ist. Wer dort liegengeblieben ist, muss für eine bessere Erkennung ein Blinklicht auf dem Dach positionieren. Bei Dämmerung oder Dunkelheit sorgt ein batteriebetriebenes gelbes Blinklicht für eine bessere Erkennung der Unfallstelle. Beim Einschalten sendet das gelbe B16-Blinklicht automatisch ein anonymisiertes GPS-Signal des Pannen- oder Unfallorts, das von den Navigationssystemen anderer Verkehrsteilnehmer empfangen wird.
Urlauber mit eigenem PKW ausgenommen: Vorsicht bei Mietwagen
Wer mit seinem in Deutschland zugelassenen PKW beziehungsweise Wohnmobil in Spanien unterwegs ist, braucht diese Vorschrift nicht zu erfüllen. Vorsicht ist bei Mietwagen oder Miet-Wohnmobilen geboten. Hier solltet ihr bei der Übernahme kontrollieren, ob sich eine entsprechende Blinkleuchte an Bord befindet.