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Wichtige Änderung für Camper: Wann ihr eure Gasflasche an der Tankstelle auffüllen dürft
Camper können endlich aufatmen, der durch die neuen Tank-Regelungen wurde endlich die notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Gastankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen ab sofort offiziell an öffentlichen Tankstellen in Deutschland mit Autogas (LPG) befüllt werden. Leider gilt dies nicht für jede x-beliebige Gasflasche, sondern ist an strenge technische Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Was galt bisher bei den fest verbauten Gasflaschen?
Die bisherige Rechtslage bei der Betankung von fest verbauten Gasflaschen war eine Grauzone, die oftmals für sehr viel Unsicherheit gesorgt hat. Zwar war der technische Einbau von fest installierten Gastankflaschen (zum Kochen, Heizen oder Kühlen) im Wohnmobil grundsätzlich geregelt, allerdings fehlte eine offizielle, eindeutige Vorschrift für den Betankungsvorgang an öffentlichen Autogastankstellen.
Neue Tank-Regel für Wohnmobile gilt ab sofort
Durch eine Aktualisierung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 3151) ist die rechtliche Lücke jetzt endgültig geschlossen worden. Gastankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen ab sofort offiziell an öffentlichen Tankstellen in Deutschland mit Autogas (LPG) befüllt werden. Allerdings ist diese Erlaubnis gleich mit mehreren Vorschriften verbunden, denn hier kann nicht jede -beliebige Gasflasche befüllt werden.
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Welche strengen Regelungen müssen beachtet werden?
Damit die rechtliche Grundlage für das Betanken an Autogas-Tankstellen geschaffen ist, müssen folgende Regelungen erfüllt sein:
• Vorgeschriebener Einbau (Norm G 607): Die Tankflasche muss fest, sicher und versiegelt im Flaschenkasten des Fahrzeugs eingebaut sein, wobei sie werkzeuglos entnehmbar bleiben muss. Wichtig ist der Hinweis für ältere Fahrzeuge oder Einbauten: Diese müssen überprüft beziehungsweise angepasst werden, denn einen automatischen Bestandsschutz gibt es in diesem Kontext nicht.
• Ausschließlicher Außenfüllanschluss: Getankt werden darf niemals direkt im Gasflaschenkasten oder im Innenraum. Die Betankung muss zwingend über einen fest installierten Füllanschluss an der Außenseite des Fahrzeugs erfolgen.
• Keine Füllleitung durch den Wohnraum: Die Leitung zum Außenanschluss darf keinesfalls durch den eigentlichen Wohnraum des Fahrzeugs verlaufen
• Sicherheitskupplung: Zwischen der Tankflasche und dem Außenfüllanschluss ist eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben.
• Technischer Schutz (Füllstopp & Ventil): Die Flaschen müssen technisch mit einem automatischen Füllstopp (begrenzt die Befüllung auf maximal 80 Prozent als Sicherheitspolster bei Hitze) sowie einem Sicherheitsventil gegen unzulässigen Druckanstieg ausgerüstet sein.