Amalfiküste

Fahrverbote an der Amalfiküste 2026: Amalfitana nur zeitweise befahrbar

2 min Lesedauer

Die Amalfitana, die beliebten Touristenstraße im Süden von Italien, wird auch 2026 zeitweise von Fahrverboten betroffen sein. Die atemberaubende Aussicht und das besondere Flair haben die Frequenz auf der Straße zu groß werden lassen, so dass ein Abschnitt mehrmals im Jahr nur eingeschränkt befahrbar sein wird. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Fahrer schmerzhafte Geldbußen.

Inhaltsverzeichnis

Die Amalfiküste ist eine der beliebtesten Urlaubsziele in Italien. Neben den Stränden und dem außergewöhnlichen Lebensgefühl weckt die Amalfitana starke Sehnsuchtsgefühle bei Italien-Liebhabern. Die enge, kurvenreiche Straßen mit wirklich beeindruckenden Aussichten wird gerne von Reisenden in Anspruch genommen und ausführlich genossen.

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Fahrverbote auf der Amalfitana (SS163)

Betroffen von dem Fahrverbot auf der Amalfitana (SS163) ist ein rund 50 Kilometer langer Abschnitt zwischen Vietri sul Mare und Positano. Weil in bestimmten Zeiten der Verkehr zu stark ausgeprägt ist, haben die Verantwortlichen folgende Termine als Fahrverbote für 2026 in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr festgelegt:

• 28. März bis 6. April (Karwoche und Ostern): an allen Tagen
• Mitte April bis Anfang Mai: an allen Tagen
• Juni bis 31. Juli: nur Samstage, Sonntage und Feiertage
• August bis 30. September: an allen Tagen

Weil man natürlich nicht alle Autofahrer automatisch in das Fahrverbot mit einschließen möchte, gibt es folgende Regelungen:

• An geraden Tagen dürfen Autos mit geraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.
• An ungeraden Tagen dürfen Autos mit ungeraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.

Fahrverbot an der Amalfiküste für Wohnmobile

Das Fahrverbot an der Amalfiküste gilt natürlich auch für Mietwagen und ausländische Fahrzeuge. Wohnmobile erfahren ohnehin schon seit Jahren eine deutliche Einschränkung. Für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 10,36 Metern, einer Höhe über 4 Metern oder einer Breite von mehr als 2,55 Metern besteht bereits seit vielen Jahren ein Fahrverbot in beide Richtungen.

Darüber hinaus müssen sich auch Camper auf deutliche Einschränkungen einstellen: Für Wohnmobile, Wohnwagen sowie für alle Fahrzeuge mit Wohnanhänger oder Anhänger gilt ganzjährig ein Fahrverbot in beiden Fahrtrichtungen zwischen 6.30 Uhr und 24 Uhr – und das unabhängig von den jeweiligen Fahrzeugmaßen. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro

Letzte Aktualisierung: 27/01/2026
Author: Riko Wetendorf

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