Aiguines, Provence, Frankreich

Wildcampen in Frankreich: Was ist erlaubt mit Zelt und Wohnmobil?

Artikel von: Riko Wetendorf (5 min Lesedauer) 03.08.2026

Wildcampen in Frankreich ist sicherlich eine lohnende Alternative zu den klassischen Campingplätzen. Im Gegensatz zu Frankreich ist Wildcampen nicht grundsätzlich verboten, allerdings mit mehreren Vorschriften und Regeln verbunden. Rechtlich unterschieden wird zwischen Wildcampen (Camping sauvage), Biwakieren (Bivouac) und dem Parken/Freistehen mit Fahrzeugen (Stationnement). Wir schauen einmal, was ist erlaubt mit Zelt und Wohnmobil?

Inhaltsverzeichnis

Wildcampen: Die rechtliche Grundlage

In Frankreich ist das Wildcampen rein rechtlich sehr weit gefasst, denn hier wird geschrieben:

„Camping außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen ist frei gestattet, sofern es außerhalb des Fahrbahnbereichs öffentlicher Straßen stattfindet und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Nutzungsberechtigten vorliegt.“

Zudem ist das Wildcamping auf Privatgrundstücken möglich, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis von Seiten des Besitzers vorliegt.

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Wo Wildcampen in Frankreich verboten ist

Auf der rechtlichen Grundlage scheinen sich auf den ersten Blick zahlreiche Möglichkeiten für das Wildcampen zu ergeben, aber wie so oft gibt es zahlreiche Einschränkungen. In den meisten Gemeinden wird ausgeschlossen:

· Das Wildcampen am Meer beziehungsweise am Strand
· In Naturschutzgebieten ist das Wildcampen verboten.
· Im Umkreis von Denkmälern und Sehenswürdigkeiten (500 Meter) dürfen ihr nicht Wildcampen.
· Trinkwasserquellen – hier muss ein Abstand von 200 Metern eingehalten werden.
· Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist das Wildcampen ebenso untersagt.

Hinzu kommen noch lokale Herausforderungen, denn ein Bebauungsplan einer Gemeinde kann das Zelten in ausgewiesenen Zonen des Gemeindegebiets untersagen. Zudem ist es Bürgermeistern wie Präfekturen erlaubt, das gesamte Gebiet einer Gemeinde oder bestimmte Orte vom Wildcampen auszuschließen. Diese Verbote müssen jedoch für Camper durch entsprechende Hinweisschilder erkennbar sein.

Biwakieren als Not-Alternative für Wildcampen

In den Nationalparks ist das Wildcampen grundsätzlich verboten. Dennoch wird Weitwanderern und Bergsteigern eine Ausnahme in Form eines leichten Lagers eingeräumt, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

· Ihr müsste mindestens 1 Gehstunde von den Parkgrenzen oder der nächsten befestigten Straße entfernt
· Der Aufbau darf nur für eine Nacht erfolgen, in der Zeit zwischen 19 Uhr am Abend und 9 Uhr am Morgen.
· Die Zelte dürfen nur eine geringe Höhe aufweisen. Stehzelte sind verboten.

Cote de Granit Rose, Bretagne, Frankreich
Cote de Granit Rose, Bretagne, Frankreich © Jearu - stock.adobe.com

Wildcampen mit Wohnmobil oder Van

Das Wildcampen beziehungsweise „Frei stehen“ ist rechtlich kompliziert in Frankreich. Auf öffentlichen Parkplätzen und an der Straße könnt ihr bis zu 7 Tage mit dem Camper stehen, allerdings darf dies keine klassische Form des Campings sein. Dies bedeutet, dass hier keine Markise ausrollen oder Stühle vor den Camper stellen dürft. Wichtig ist auch, dass der Straßenverkehr durch euch nicht beeinträchtigt wird.

Camping Municipal: Gemeinde-Campingplätze

Wer auf keine große Campinganlage ausweichen möchte, kann immerhin auf das „Camping Municipal“ ausweichen. Dies sind recht einfache Campingplätze, die von den Orten und Gemeinden als „Dienstleistung“ und nicht zur Gewinnmaximierung angeboten werden. Die Kosten für zwei Personen bewegen sich dabei zwischen 10 und 20 Euro pro Nacht. Fast immer könnt ihr mit parzellierten Stellplätzen (für Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil), gepflegte Sanitäranlagen (Duschen, WCs), Stromanschlüsse (Prise européenne/CEE) und eine Entsorgungsstation (Aire de service) rechnen.

Wie ihr seht, gibt es in Frankreich durchaus die Möglichkeit zum Wildcamper, aber die rechtlichen Vorschriften sehr komplex.

Hilfreiche Fragen zum Wildcampen in Frankreich

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