Wohnwagengespann auf den Landstrasse

Zusatzaußenspiegel, Sicherungsseile & Warntafeln – Bestimmungen für Wohnwagengespanne

5 min Lesedauer

Was ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Wohnwagen? Wie schwer darf der Anhänger sein? Braucht man Zusatzspiegel und Warntafeln? Fragen über Fragen… Und genau da kommt unser Ratgeber ins Spiel! Wir zeigen dir übersichtlich und auf einen Blick alle wichtigen Verkehrsregeln für Wohngespanne, die du kennen musst.

Inhaltsverzeichnis

Bevor du mit dem Wohnwagen auf große Tour aufbrichst, solltest du dich erstmal über die wichtigsten Verkehrsregeln informieren. Davon gibt es nämlich jede Menge! Die wichtigsten betreffen die zulässige Höchstgeschwindigkeit und das maximale Gewicht des Anhängers. Daneben gibt es aber auch noch einige weitere wichtige Regeln, die die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollen.

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Höchstgeschwindigkeiten für Wohnwagen

Die Regeln für die Geschwindigkeitsbegrenzung von Wohnwagengespanne in Deutschland kannst du dir relativ leicht merken:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften darfst du mit Gespannen höchstens 50 km/h schnell fahren.
  • Außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.

Eine Ausnahme ist, wenn dein Caravan die Voraussetzungen für die Tempo-100-Regel erfüllt. In diesem Fall darfst du mit dem Wohnwagen auf Autobahnen und vergleichbaren Schnellstraßen maximal 100/km h fahren. Lies dir hier alle wichtigen Informationen über das Tempolimit für Wohnwagengespanne durch.

Wie hoch darf die Anhängelast des Gespanns sein?

Um zu erfahren, wie viel der Anhänger maximal wiegen darf, musst du in die Fahrzeugpapiere schauen. Unter Position O.1 findest du die maximal zulässige Anhängelast, die auch Zuglast genannt wird. Daneben spielt auch noch der Führerschein eine Rolle.

Anhänger bis 750 Kilogramm: Führerschein Klasse B

Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM) einen Anhänger bis maximal 750 Kilogramm führen. Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf in diesem Fall maximal 4.250 kg zGM betragen (Zugfahrzeug bis 3.500 kg zGM + 750 Kg zGM = 4.250 kg zGM).

Anhänger über 750: Führerscheinklasse B 96 empfehlenswert

Wiegt der Anhänger mehr als 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500 Kilogramm nicht übersteigen. In der Praxis wiegen aber viele Anhänger mehr. Daher bietet es sich an, den Führerschein Klasse B mit der Führerscheinklasse B 96 zu erweitern. Damit darfst du Anhänger über 750 Kilo zGM fahren. Die Gesamtmasse der Kombination ist dann auf Gespanne bis 4.250 Kilogramm begrenzt.

BE Führerschein für schwere Gespanne

Für noch schwerere Gespanne benötigst du den BE-Anhängerführerschein. Damit darfst du Anhänger bis 3.500 Kilogramm zGM ziehen. Das maximale Gewicht der Kombination darf in diesem Fall 7.000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse betragen (3.500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3.500 Kilogramm Anhänger).

Gibt es Verkehrsbestimmungen zur Stützlast?

Die Stützlast ist ein weiterer wichtiger Faktor bei Wohnwagen. Das Gewicht, mit dem die Deichsel des Gespanns auf dem Kugelkopf des Zugwagens lastet, ist maßgeblich für die Fahrsicherheit verantwortlich. Je höher die Stützlast ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gespann bei der Fahrt hin- und herpendelt.

Verkehrsbestimmungen für Gespanne in Europa: Die große ADAC-Übersicht im Download

Der ADAC bietet eine große Übersicht rund um die Themen Verkehrsbestimmungen, Tempolimits, Maut und Freies Campen in Europa an. Alle Informationen findest du hier als PDF zum kostenlosen Download.

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Sind Zusatzaußenspiegel für Wohnwagengespanne vorgeschrieben?

Für Fahrer von Gespannen ist gerade beim Überholen die gute Sicht nach hinten sehr wichtig. Daher sind Zusatzaußenspiegel vorgeschrieben, wenn der Wohnwagen breiter als das Zugfahrzeug ist. Das Gesetz ist eindeutig:

„Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“

Heute werden fast nur noch Zusatzaußenspiegel angeboten, die an den schon vorhandenen Fahrzeugaußenspiegeln befestigt werden können. Teilweise bieten die Fahrzeughersteller selbst spezielle Zusatzaußenspiegel für ihre Modelle an.

Tipp: Bringe deine Außenspiegel am Pkw so an, dass du beim Geradeausfahren jeweils auf der linken und rechten Seite die rückwärtigen Kanten des Wohnwagens sehen kannst.

Vorschriften zum Abreiß- oder Sicherungsseil bei Anhängern

In Deutschland müssen nur Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreißseil gesichert werden. In der Schweiz, Österreich und den Niederlanden ist auch bei ungebremsten Anhängern eine zusätzliche Sicherungsverbindung vorgeschrieben, die ein Losreißen des Anhängers vom Zugfahrzeug verhindert.



Promillegrenzen und Bußgelder in Europa

In vielen europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5, allerdings unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land. Besonders streng sind etwa Tschechien und Ungarn – hier gilt eine 0,0 Promillegrenze für Alkohol am Steuer. Eine genaue Übersicht über die Promillegrenzen und fällige Bußgelder bei Missachtung der Bestimmungen findest du direkt beim ADAC.

Abwasser entsorgen in der Natur – streng verboten!

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Entsorgen des Abwassertanks und der Bordtoilette. Den Tank einfach in der Natur zu verklappen ist in ganz Europa streng verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Stattdessen empfiehlt sich, das Schmutzwasser auf Campingplätzen, Stellplätzen oder speziellen Dumping-Stationen zu entsorgen. Schau dir für weitere Infos den umfangreichen Artikel über Entsorgungsstationen für Caravans und Wohnmobile an.

Wildcamping mit dem Wohnwagen: Das ist erlaubt

Kommen wir zu einem Thema, das immer wieder heiß diskutiert wird: Wildcamping bzw. Freistehen, also das Abstellen eines Wohnwagens über Nacht außerhalb von offiziellen Campingplätzen oder Stellplätzen. Wer ein bisschen durch Europa fährt, wird in der Nähe der beliebten Urlaubsdestinationen immer wieder freistehende Wohnmobile und teilweise auch Caravans entdecken. Tatsächlich ist das Freistehen inzwischen aber an sehr vielen Orten verboten und das gilt bis auf wenige Ausnahmen für fast ganz Europa.

Manchmal ist es so, dass das Freistehen geduldet wird. In der Nähe von bestimmten Orten, die ein Auge zudrücken, bilden sich manchmal regelrechte „Oasen“ von freistehenden Campern. Verlassen kannst du dich darauf natürlich nicht. Und es könnte immer passieren, dass ein übereifriger Beamter vorbeikommt und dir einen Strafzettel verpasst, weil das Wildcampen ja gesetzlich nicht erlaubt ist. Wir raten generell also eher davon ab, zumal es inzwischen ja wirklich viele wunderschöne Campingplätze gibt.

Die schönsten Campingplätze in Europa: Empfehlungen der Redaktion

Warntafeln bei überstehender Ladung

In Italien und Spanien sind bei überstehender Ladung am Heck eines Wohnmobils oder Caravans Warntafeln aus Metallblech anzubringen, beispielsweise für Fahrradträger. Es gibt zwischen den Ländern aber einige Unterschiede hinsichtlich der gesetzlichen Verkehrsbestimmungen.

Warntafeln in Italien

Warntafel Italien

Wenn die Ladung am Heck über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge heraussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind laut Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.

Mit dieser Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Die Ladung darf insgesamt aber nie mehr als 3/10 der Gesamtlänge des Fahrzeugs rückwärts überstehen. Die Tafel musst du auch dann anbringen, wenn nur ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklappten Zustand.

Wenn die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, benötigst du übrigens zwei Warntafeln, jeweils am seitlichen Ende der Ladung: eine auf der rechten, eine auf der linken Seite. (Art. 361 Abs.3 Regolamento del Codice della Strada).

Die Warntafeln müssen aus Metallblech, mindestens 50 x 50 cm groß und rot-weiß schraffiert sein.

Warntafeln in Spanien

Die Kennzeichnung überstehender Ladung in Spanien ist in den Art. 15 Abs. 3 und 6, 173 und im Anexo XI (V-20) Reglamento General de Circulación (RGC) geregelt: Bei PKWs darf die Ladung bis maximal 10 % und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15 % ihrer Länge nach hinten hinausragen. Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel aus Aluminium (Maße 50 x 50 cm) gekennzeichnet werden.

Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 RGC).

Warntafeln in Portugal

In Portugal benötigst du ebenfalls eine Warntafel für überstehende Ladung. Erlaubt sind ein Ladungsüberstand nach vorne bis zu einer Länge von 55 cm bzw. nach hinten bis höchstens 45 cm. Die überstehende Ladung (z. B. Fahrradträger) musst du mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel kennzeichnen. Die Pflicht zur Kennzeichnung der Ladung besteht ja auch in Spanien und du musst sowieso durch Spanien durchfahren, wenn Du auf dem Landweg nach Portugal reist. Daher bietet es sich an, die in Spanien vorgeschriebenen Tafeln auch in Portugal zu verwenden.

Beachte: Die Warntafeln für Spanien und Italien sehen ähnlich aus. Gesetzlich benötigt man aber für jedes der beiden Länder seine eigene Tafel.

Mautgebühren für Wohnwagengespanne

Die Mautgebühren in Europa unterscheiden sich von Land zu Land. Generell ist das Befahren von Schnellstraßen und Autobahnen aber in den meisten europäischen Ländern mautpflichtig. Dazu zählen auch beliebte Urlaubsziele für Camper wie Frankreich, Italien, Österreich, Spanien oder Kroatien.