Wohnwagengespann mit Abreisseil auf dem Alpenpass

Abreißseil befestigen – Vorschriften, Methoden und Modelle

4 min Lesedauer

Das Abreißseil korrekt anzubringen ist nicht nur für deine eigene Sicherheit, sondern auch für deinen Geldbeutel wichtig. Denn Unwissen schützt dich nicht vor Strafe: Wer mit inkorrekt angebrachtem Abreißseil kontrolliert wird, riskiert hohe Bußgelder. Wir stellen dir die Gesetze in Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich vor.

Inhaltsverzeichnis

Es gibt je nach Land unterschiedliche Regeln und Vorschriften, wie du das Abreißseil des Wohnwagens am Zugfahrzeug anzubringen hast. Bevor wir dir die Regeln in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Niederlande erklären, stellen wir dir drei unterschiedliche Möglichkeiten vor, dein Abreißseil zu befestigen:

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1. Hast du eine Anhängerkupplung mit einer Öse, solltest du den Federhaken des Abreißseils durch die Öse fädeln, das Seil danach um den Kugelkopf führen und die so gebildete Schlinge wieder am Abreißseil einhaken. Passt der Federhaken nicht durch die Schlaufe, kannst du das Seil mit einem Feuerwehrkarabiner mit Haken (DIN 5299, 70 mm) nachrüsten lassen und diesen direkt in die Öse einklinken. Allerdings kostet der Haken allein oft mehr als ein neues, fertig konfektioniertes Abreißseil.

2. Bei einer abnehmbaren Kupplung solltest du das Abreißseil direkt am Zugfahrzeug an einer Öse befestigen. Dafür eignen sich neben der Öse am Halter der Anhängevorrichtung die Abschleppöse, wenn sie am Fahrzeugheck möglichst mittig angebracht ist. Auch hier gilt: Befestige den Federhaken nicht direkt an der Öse, sondern führe das Abreißseil durch die Öse. Ein Feuerwehrkarabiner darf direkt in die Öse eingeklinkt werden.

3. Falls dein Fahrzeug oder deine Kupplung keine Öse hat, reicht es in Deutschland noch aus, das Abreißseil über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu schlingen. Aber aufgepasst: Nicht überall in Europa ist das gesetzlich zugelassen, hohe Strafen drohen.

Abreißseil – Bestimmungen in Deutschland

Generell gilt: Hast du einen ungebremsten Anhänger unter 750 kg, brauchst du ihn in Deutschland nicht mit einem Sicherungsseil an deiner Anhängerkupplung befestigen. Alle Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg fallen unter die Kategorie der gebremsten Anhänger und müssen mit einem Abreißseil gesichert werden. Die meisten Modelle von Wohnwagen fallen in diese Kategorie und müssen deshalb mit einer Abreißleine an der Anhängevorrichtung gesichert werden.

Dabei handelt es sich um ein ummanteltes, dünnes Stahlseil von ca. 100 cm Länge mit einem Federhaken. Wenn sich der Anhänger während der Fahrt ungewollt vom Zugfahrzeug löst, aktiviert das Abreißseil die Bremse und bringt den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand. Wo genau es bei einem Wohnwagen angebracht sein muss, ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch muss der Mechanismus sicher auslösen können. Alle neueren Anhängerkupplungen nach UN ECE Reg. 55 verfügen über Sicherungsösen, aber oft sind auch ältere Kupplungen mit Ösen ausgestattet, die manchmal durch die Heckschürze etwas verdeckt sind. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, das Sicherungsseil immer zu verwenden.

Abreißseil – Bestimmungen in den Niederlanden, Schweiz, Österreich

Die Niederlande, Schweiz und Österreich haben weitergehende Vorgaben, wie und wo du das Sicherungs- oder Abreißseil befestigen musst. Ein fehlendes bzw. nicht ordnungsgemäß angebrachtes Seil zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wird mit hohen Bußgeldern geahndet.

Niederlande: ungebremste und gebremste Wohnanhänger mit Sicherungsverbindung

Grundsätzlich gilt in den Niederlanden: Du musst sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger mit Sicherungs- bzw. Abreißseil befestigen. Die „Losreißvorkehrung“, wie sie im Nachbarland genannt wird, soll Unfälle schon im Vorfeld verhindern. Das jeweilige Seil musst du an einer vorhandenen Öse an deiner Kupplung oder deinem Fahrzeug befestigen. Falls du keine Öse hast, musst du nachrüsten: Dafür gibt es z.B. einen speziellen Bügel für die Anhängerkupplung, die sogenannte „Hollandöse“. Es muss verhindert werden, dass das Seil vom Kugelhals abspringen kann, falls sich der Anhänger löst. Denn in den Niederlanden reicht es nicht aus, das Sicherungssystem lose über die Kupplung zu legen. Bei einklappbaren Kupplungen mit nachgerüsteter Öse musst du darauf achten, dass sich diese Vorrichtung beim manuellen oder automatischen Einfahren nicht verklemmt.

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Schweiz: Sicherungsseil für alle Anhänger

Auch bei einem Urlaub in der Schweiz musst du daran denken, ungebremste und gebremste Anhänger zu sichern. Die Sicherungseinrichtung muss direkt mit dem Zugfahrzeug mittels Öse und Karabinerhaken verbunden werden. Du kannst auch einen nachgerüsteten Bügel an der Kupplung verwenden, jedoch nur, wenn die Anhängerkupplung nicht abnehmbar ist. Fehlt die integrierte Öse, wird auch das Anbringen an einer so genannten „Hollandöse“ ausnahmsweise geduldet, falls die anderweitige Sicherung des Sicherungsseils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist.

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Österreich: Sicherungsverbindung ist Pflicht

Alle Anhänger, sowohl ungebremste als auch gebremste, müssen mit einem Sicherungs- bzw. Abreißseil gesichert werden. Hier reicht es in beiden Fällen aus, wenn du das Seil über die Anhängerkupplung schlingst. Gut zu wissen: Nicht nur dem Fahrzeugführer droht in Österreich ein Bußgeld, sondern auch dem Fahrzeughalter.

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Fotos: ADAC e.V.

Letzte Aktualisierung: 23/02/2024
Author: Anna Bauder