Wohnmobile auf dem Campingplatz

Welche Fahrerlaubnis ist für welches Wohnmobil erforderlich?

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Welchen Führerschein brauche ich zum Fahren eines Wohnmobils? Welche Unterschiede gibt es zwischen der Klasse B und der alten Führerscheinklasse 3? Und wie sieht es aus, wenn man ein Wohnmobil im Ausland anmietet? Alle Infos findest du in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Gerade bei der Anmietung eines Wohnmobils im In- oder Ausland muss genau geprüft werden, ob der Führerschein und damit die Fahrerlaubnis im Ausland ausreicht. Zu diesem Thema gibt es viele falsche Informationen im Internet oder auch in Brancheninfos.

Das ist besonders ärgerlich, weil bei Verstößen Strafen drohen. Im Falle eines Haftpflichtschadens zahlt die Haftpflichtversicherung natürlich den gegnerischen Schaden. Allerdings liegt dann eine Obliegenheitsverletzung vor, bei der Versicherte in Regress genommen wird.

Deswegen erklären wir dir jetzt, wie es wirklich aussieht.

Fahrerlaubnis mit alter Führerschein-Klasse 3

In Deutschland sind unterschiedliche Führerscheine im Umlauf. Die alte deutsche Führerschein-Klasse 3 erlaubt auch weiterhin das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden. Führerscheine der Klasse 3, die später umgeschrieben wurden (Plastikkarte statt „Lappen“), haben zusätzlich zur Berechtigung der Klasse B die Führerschein-Klasse C1 erhalten, die das Führen von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zGG erlaubt. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein Klasse C gefahren werden.

Tipp: Schau dir hier unsere vollständige Checkliste zum Wohnmobil Mieten an:

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Fahrerlaubnis mit neuer Führerschein-Klasse B

Die neue PKW-Führerschein-Klasse B des EU-Führerscheins gilt hingegen nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG. Wer also keinen umgeschriebenen PKW-Führerschein hat, sondern von vornherein bei der Fahrprüfung den neuen PKW-Führerschein-Klasse B erworben hat, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG eine zusätzliche Berechtigung. An der Reichweite all dieser Berechtigungen (bis 3,5 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zGG) ändert sich bei der Nutzung des nationalen Führerscheins im Ausland nichts.

Das gilt selbst dann, wenn das jeweilige Urlaubsland für seine eigenen Einwohner andere Gewichtsklassen festgelegt haben sollte. Wichtig ist deshalb, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten wird. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.

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Fahrerlaubnisklassen für Wohnmobile

Im folgenden findest du zur besseren Übersicht eine detaillierte Aufstellung, welche Fahrerlaubnis du für welche Gewichtsklasse benötigst.

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Klasse B

(Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich dem Fahrer, (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Klasse 3 (alt): Diese Klasse beinhaltet die Klasse B

Neu:

Klasse B96

(Fahrzeugkombinationen, die beispielsweise einen Campingbus mit 3,5 Tonnen zGG fahren und einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg betreffen. Sie müssen den B96 Führerschein erwerben, mit dem man Gespanne bis 4,25 t steuern darf.)

Wohnmobile bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Klasse C1

(Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg).

Klasse 3 (alt): Diese Klasse beinhaltet die Klasse C1

Wohnmobile über 7,5 Tonnenzulässiges Gesamtgewicht

Klasse C

(Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg)

 

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