Wohnwagen auf der Landstraße

Schadenfreiheitsklasse bei der Kfz-Versicherung übertragen – so geht es!

3 min Lesedauer

Die Schadenfreiheitsklassen bei Kfz-Versicherungen haben einen hohen Stellenwert beu der Berechnung der Beiträge. Unfallfreie Jahre werden dir als Versicherungsnehmer in Form einer hohen Schadenfreiheitsklasse und damit einhergehenden niedrigen Beiträgen positiv angerechnet. Dabei gibt es die Möglichkeit, die Schadensfreiheitsklasse auf eine andere Versicherung, aber auch eine andere Person zu übertragen. Hierbei profitiert der Empfänger von den unfallfreien Jahren der gebenden Person. Damit sind jedoch einige Bedingungen verbunden, die wir dir in diesem Artikel zeigen möchten.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Schadenfreiheitsklassen und wie werden sie berechnet?

Die sogenannten Schadenfreiheitsklassen kommen nur bei motorisierten Fahrzeugen zur Anwendung. Motorräder, Autos und Wohnmobile fallen unter diese Regelung – Wohnwagenanhänger (Caravans) beispielsweise nicht. Die Schadenfreiheitsklasse kommt bei jedem Versicherungsnehmer zur Anwendung und entspricht in der Regel seinen unfallfreien Jahren. Je länger du ohne einen Schaden oder einen Unfall bleibst, desto höher fällt deine Schadenfreiheitsklasse aus.

Jeder Klasse wird dabei eine Prozentzahl zugewiesen, welchen Anteil du vom Grundbetrag bezahlen musst. Die Rechnung fällt dabei recht einfach aus – mit jedem Aufstieg in der Schadensfreiheitsklasse sparst du an Beiträgen.

Die Herausforderung hierbei ist es, die beste Versicherung für dich und dein Fahrzeug zu finden. Den Versicherungen bleibt es laut Gesetz selbst überlassen, welche Prozente sie welcher Schadensfreiheitsklasse zuordnen. Ein Versicherungsvergleich bleibt dir somit nicht erspart. Um die Suche noch weiter zu erschweren, musst du aber nicht nur den Preis, sondern auch die entsprechenden Leistungen der Versicherungen miteinander vergleichen.

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Schadenfreiheitsklassen bei Haftpflicht und Kaskoversicherung – Absinken bei Schäden

Die Schadenfreiheitsklassen kommen nur bei einer Haftpflicht- oder einer Kaskoversicherung zum Tragen. Die Teilkasko ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Bei einem Unfall oder einem Schaden am Fahrzeug wird die Schadenfreiheitsklasse dementsprechend angepasst. Du kannst auf Anhieb gleich mehrere unfallfreie Jahre verlieren und musst in Zukunft mit deutlich höheren Beiträgen rechnen.

Deshalb lohnt sich gerade bei kleineren Schäden zu überlegen, ob die Meldung bei der Versicherung überhaupt notwendig ist oder anderweitig geregelt werden kann. Langfristig kann dies erheblich an Kosten einsparen.

Schadenfreiheitsklasse bei der Kfz-Versicherung übertragen

Bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse müssen zwei unterschiedliche Fälle berücksichtigt werden. Bei einem Versicherungswechsel kann in der Regel die aktuelle Schadenfreiheitsklasse übernommen werden. Der deutlich interessantere Fall ist jedoch die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person.

Eine Übertragung ist möglich zwischen:

  • Ehepartnern und Lebespartnern sowie – je nach Versicherungsgesellschaft – auch bei Personen in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern und deren Kindern
  • Großeltern und Enkeln
  • Geschwistern
  • Schwiegereltern und Schwiegerkindern
  • einer Institution/Firma und einer individuellen Person

Fahranfänger profitieren nicht von einer Übertragung

Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse macht natürlich nur Sinn, wenn der Gebende viele unfallfreie Jahre und damit eine hohe Klasse erreicht hat. Irrtümlicherweise gehen viele Versicherungsnehmer davon aus, dass ihnen die gesamte Schadenfreiheitsklasse mit den entsprechenden Prozenten angerechnet wird. Diese Annahme ist grundlegend falsch, denn es können nur die maximalen Jahre berücksichtigt werden, in denen der Versicherungsnehmer einen Führerschein hat.

Eine Beispielrechnung: Der Gebende ist 25 Jahre unfallfrei geblieben und hat die SF25 erreicht. Der Versicherungsnehmer in Person seines Sohnes hat jedoch erst fünf Jahre den Führerschein, dann werden lediglich fünf Jahre auf die Schadenfreiheitsklassen angerechnet. Somit bleibt auch festzuhalten, dass vor allem Fahranfänger von der Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse überhaupt nicht profitieren können.

Welche Gründe kann es für eine Übertragung der SF geben?

Die Beweggründe für den Verzicht auf die eigene Schadenfreiheitsklasse können unterschiedlich sein, aber zumeist ist es so, dass ein Zweitwagen auf die Person angemeldet war. Fällt dieser weg, kann die SF auf eine andere Person übertragen werden. Die Schadenfreiheitsklasse für das erste Fahrzeug bleibt jedoch erhalten. Oftmals ist es auch der Verzicht eines Fahrzeugs aus Altersgründen, der innerhalb einer Familie eine Übertragung möglich macht.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Auch im Todesfall kann die Schadenfreiheitsklasse auf die Erben übertragen werden. Dies ist bis zwölf Monate nach dem Tod möglich, wenn dem Antrag eine Sterbeurkunde beigefügt wird.

Welche Schritte sind notwendig?

  • Da die Übertragung auch auf andere Versicherungen möglich ist, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
  • Spreche gezielt Versicherungen an und frage direkt nach, ob die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen möglich ist und für wen diese Regelung gilt.
  • Fordere die entsprechenden Unterlagen per Post an oder fülle passende Formulare online aus. Bei vielen Versicherungen ist die Abwicklung überhaupt kein Problem.
  • Die Versicherungen setzen oftmals Fristen zum Übertrag von Schadenfreiheitsklassen. In der Regel ist dies ein halbes Jahr. Informiere dich im Vorfeld genau.
  • Wichtig: Die SF-Klasse kann nur einmal übertragen werden.

Welche Unterlagen sind notwendig für den Antrag?

  • Fahrzeug- und Vertragsdaten beider Parteien.
  • Verzichtserklärung des Gebers.
  • Führerschein des neuen Versicherungsnehmers als Kopie.
  • Das Verhältnis zwischen Geber und Empfänger muss dargestellt werden.
  • Der Versicherung bestätigt muss werden, dass der Rabatt-Empfänger regelmäßig mit dem Fahrzeug des Rabatt-Gebers gefahren ist.
  • Ort, Datum und Unterschriften beider Personen.
Letzte Aktualisierung: 01/03/2024
Author: Riko Wetendorf